Gericht kippt Millionenstrafe gegen Telegram wegen mangelnder Beweise
Tobias ZimmermannGericht kippt Millionenstrafe gegen Telegram wegen mangelnder Beweise
Ein deutsches Gericht hat Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro gegen Telegram FZ-LLC, den in Dubai ansässigen Betreiber des Messengerdienstes, aufgehoben. Die Bußgelder waren ursprünglich wegen Verstößen gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verhängt worden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe, Telegram habe unzureichende Maßnahmen gegen Hasskriminalität im Internet ergriffen.
Die Strafen waren zunächst vom Bundesamt für Justiz (BfJ) wegen zweier zentraler Verstöße verhängt worden. Die Behörde warf Telegram vor, über kein dauerhaftes Beschwerdesystem zu verfügen und keinen in Deutschland ansässigen Vertreter bestellt zu haben, wie es das Gesetz vorschreibt.
Das Bonner Amtsgericht urteilte jedoch, das BfJ habe nicht nachweisen können, dass Telegram FZ-LLC während des betreffenden Zeitraums für den Betrieb des Dienstes verantwortlich gewesen sei. Stattdessen ging das Gericht davon aus, dass zu dieser Zeit vermutlich ein anderes Unternehmen, Telegram Messenger Inc., die Plattform verwaltet habe.
Telegram FZ-LLC mit Sitz in Dubai war zwar als Hauptbetreiber von Februar 2021 bis Juni 2022 ausgewiesen worden – dies folgte auf die Verlegung des Unternehmenssitzes von Russland in die Vereinigten Arabischen Emirate. Dennoch hielt das Gericht die Beweislage des BfJ für unzureichend, um die Strafen aufrechtzuerhalten.
Mit dem Urteil entfallen die 5,1 Millionen Euro Bußgeld gegen Telegram FZ-LLC. Die Entscheidung stützte sich darauf, dass nicht bewiesen werden konnte, dass das in Dubai ansässige Unternehmen den Dienst zum Zeitpunkt der angeblichen Verstöße betrieben hatte. Der Fall unterstreicht die Herausforderungen bei der Regulierung globaler Messengerdienste durch nationale Gesetze.
