Gericht kippt Entlassung der Gleichstellungsbeauftragten – sofortige Wiedereinsetzung
Tobias ZimmermannEntlassung der Gleichstellungsbeauftragten war illegal - Gericht kippt Entlassung der Gleichstellungsbeauftragten – sofortige Wiedereinsetzung
Ein Arbeitsgericht hat entschieden, dass die Stadt Dinslaken rechtswidrig gehandelt hat, als sie ihre Gleichstellungsbeauftragte absetzte und entließ. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf verfügte, die Frau unverzüglich in ihre ursprüngliche Position wieder einzusetzen.
Die Entscheidung folgt auf einen langwierigen Streit zwischen der Beamtin und den lokalen Behörden. Die ausgebildete Sozialarbeiterin war 2012 erstmals in das Amt berufen worden und hatte 2019 die Leitung der Gleichstellungsstelle in Ingolstadt übernommen. Spannungen begannen 2020, nachdem ein neuer Bürgermeister gewählt worden war, was zu Konflikten um den Gleichstellungsplan der Stadt und Stellenausschreibungen in Köln führte.
Ende 2023 versetzte die Stadt sie in die allgemeine Sozialverwaltung und entzog ihr die Funktion als Gleichstellungsbeauftragte. Das Gericht urteilte, dieser Schritt sei unrechtmäßig gewesen, da die Herabstufung einer etablierten, unabhängigen Position mit geschütztem Gehaltsniveau nicht zulässig sei. Im Urteil (Aktenzeichen 3 SLa 696/24) hieß es, ihre Absetzung und Versetzung in eine niedrigere Position verstoße gegen das Arbeitsrecht. Das Gericht ordnete nun ihre vollständige Wiedereinsetzung als Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin der Gleichstellungsstelle in Ingolstadt an.
Die Entscheidung bedeutet, dass die Beauftragte in ihre ursprüngliche Position mit denselben Aufgaben und Bezügen zurückkehrt. Die Stadt muss dem Gerichtsbeschluss nachkommen, womit der Rechtsstreit um ihre Entlassung beendet ist. Weitere Einzelheiten zum Fall oder zu den Beteiligten wurden nicht öffentlich gemacht.
