Gericht gibt Edeka Recht im Streit um Zahlungsfristen mit Milchlieferant Arla
Jana HerrmannGericht gibt Edeka Recht im Streit um Zahlungsfristen mit Milchlieferant Arla
Ein deutsches Gericht hat im Streit um Zahlungsbedingungen zwischen der Supermarktkette Edeka und dem Milchlieferanten Arla Foods zugunsten von Edeka entschieden. Die Richter hoben damit ein im Jahr 2024 erlassenes Verbot des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf, das Edeka unlautere Handelspraktiken vorgeworfen hatte. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob verzögerte Zahlungen für Milchprodukte gegen die Vorschriften der Agrar-Lieferkettenverordnung verstoßen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, dass Edeka mit Arla Foods rechtmäßig Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen vereinbaren dürfe. Nach dem Agrar- und Ernährungswirtschaftsgesetz (AgrarOLkG) müssen Händler Lieferungen zwar in der Regel innerhalb von 30 Tagen begleichen – doch dies hänge vom Umsatz sowohl des Händlers als auch des Lieferanten ab. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Edekas Bedingungen weder gegen Regelungen verstoßen noch unlauter seien.
Das BLE hatte den Bescheid im Oktober 2024 erlassen, nachdem es 2023 Hinweise auf überlange Zahlungsziele erhalten hatte. Demnach soll Edeka für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte, die zwischen 2021 und 2024 geliefert wurden, Fristen von über 49 Tagen ausgehandelt haben. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet habe, indem es unabhängige Händler fälschlich der Gruppe zurechnete – was zu einer Überschätzung des Gesamtumsatzes führte.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil und betonte, es bestätige, dass Lebensmitteleinzelhändler sich in ihren Geschäften mit Lieferanten an das Gesetz hielten. Zugleich kritisierte der HDE das BLE scharf: Die Behörde überschreite bei der Rechtsdurchsetzung wiederholt ihre Befugnisse, ihr Vorgehen sei problematisch. Der Verband mahnte zur Zurückhaltung und warnte, eine überzogene Auslegung der Gesetze schade letztlich den Verbrauchern.
Dem BLE bleibt nun nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen.
Mit dem Urteil darf Edeka seine Zahlungsmodalitäten mit Arla Foods ohne Sanktionen beibehalten. Die Entscheidung schafft zudem einen Präzedenzfall dafür, wie der Umsatz nach dem AgrarOLkG zu bewerten ist. Nun muss das BLE entscheiden, ob es weiter juristisch gegen das Urteil vorgehen oder es akzeptieren will.






