Gericht: Höcke-Rede in Dortmunder Rathaus darf stattfinden - Gericht ebnet Weg für AfD-Neujahrsempfang mit Höcke in Dortmund
Eine geplante Neujahrsempfang der AfD in Dortmund kann nun nach einer Gerichtsentscheidung stattfinden. Die Veranstaltung, bei der der umstrittene AfD-Politiker Björn Höcke eine Rede halten sollte, war zuvor vom Oberbürgermeister der Stadt untersagt worden. Am Dienstag hob das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Verbot auf und ebnete damit den Weg für die Zusammenkunft.
Die AfD hatte 280 Gäste zu ihrem Neujahrsempfang ins Dortmunder Rathaus eingeladen. Oberbürgermeister Alexander Kalouti hatte die Veranstaltung wegen Höckes Beteiligung als "unzulässig" eingestuft. Das Gericht wies diese Begründung jedoch zurück und verwies darauf, dass andere politische Gruppen in der Vergangenheit bereits Gastredner im selben Gebäude empfangen hätten.
Die AfD verfügt über mehr als 20 Sitze im Dortmunder Stadtrat. Streitigkeiten über die Verteilung der Ausschusssitze deuten darauf hin, dass die Partei weniger Positionen erhalten hat, als ihr rechtlich zustehen – die genaue Zahl bleibt jedoch unklar. Unabhängig davon ermöglicht die Gerichtsentscheidung, dass der Empfang wie geplant stattfinden kann.
Die Stadt Dortmund könnte zwar noch gegen das Urteil Berufung einlegen, doch eine weitere Entscheidung würde vor der Veranstaltung nicht mehr fallen. Das bedeutet, dass Höcke seine Rede im Rathaus voraussichtlich halten wird, sofern nicht kurzfristig neue rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Mit dem Urteil des Gerichts wird der Neujahrsempfang der AfD mit Höcke als Redner nun stattfinden. Die Entscheidung setzt zudem einen Präzedenzfall dafür, wie die Stadt künftig mit Veranstaltungen umgehen wird, an denen umstrittene Persönlichkeiten beteiligt sind. Ein möglicher Einspruch Dortmunds käme zu spät, um die Zusammenkunft noch zu verhindern.
