Gelsenkirchener Gericht kippt ungerechte Grundsteuer für Gewerbeimmobilien in vier NRW-Städten
Tim PetersGericht kippt Regelung zur Grundsteuer in vier Ruhrgebietsstädten - Gelsenkirchener Gericht kippt ungerechte Grundsteuer für Gewerbeimmobilien in vier NRW-Städten
Ein Gericht in Gelsenkirchen hat vier Großstädte in Nordrhein-Westfalen wegen ungerechter Grundsteuerregelungen verurteilt. Das Urteil untersagt den Kommunen, für gewerblich genutzte Flächen höhere Sätze zu erheben als für Wohnimmobilien. Betroffen sind direkt Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellte fest, dass lokale Vorschriften gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Es hob Grundsteuerbescheide auf, die Eigentümer gewerblicher Flächen unangemessen belasteten. Laut Urteil dürfen Kommunen nicht einfach höhere Sätze für Gewerbe- oder Industriegrundstücke festsetzen, um niedrigere Steuern auf Wohnhäuser auszugleichen.
Die Entscheidung bedeutet, dass betroffene Grundstückseigentümer ihre Steuerbescheide anfechten können, sofern diese auf den nun für ungültig erklärten Sätzen beruhen. Die Kommunen müssen ihre Bewertungsrichtlinien nun überarbeiten, um eine faire Behandlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien zu gewährleisten. Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie lokale Behörden künftig die Grundsteuer gestalten dürfen.
