04 April 2026, 18:09

Fünf Jahre Haft für Ex-IS-Kämpfer: Gericht urteilt über Kriegsverbrechen in Syrien

Deutsche Kriegsgefangene aus Messines vor einem Gebäude mit einem klaren blauen Himmel im Hintergrund, Text unten.

Kriegsverbrechen: Fünf Jahre Haft für IS-Mitglied - Fünf Jahre Haft für Ex-IS-Kämpfer: Gericht urteilt über Kriegsverbrechen in Syrien

Ein 49-jähriger Syrer ist vom Landgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen und an Kriegsverbrechen beteiligt hat. Das Urteil fällt nach einem Prozess, in dem die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft gefordert hatte, während die Verteidigung eine Bewährungsstrafe beantragte.

Der Mann war im Oktober 2021 als Flüchtling über die Türkei und die Balkanroute nach Deutschland gekommen und hatte sich anschließend in Moers niedergelassen. Ursprünglich war er 2014 dem IS beigetreten, nachdem die Gruppe seine Heimatstadt in Ostsyrien unter ihre Kontrolle gebracht hatte.

Zwischen 2014 und 2016 arbeitete er als Späher für die Organisation, identifizierte beschlagnahmte Immobilien und leistete logistische Unterstützung für andere Mitglieder. Das Gericht sprach ihn der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beteiligung an Kriegsverbrechen schuldig, sprach ihn jedoch von schwerwiegenderen Vorwürfen frei – darunter Mittäterschaft an Völkermord und die sexuelle Versklavung von Jesidinnen – mit der Begründung, die Beweislage sei nicht ausreichend.

Die Richter berücksichtigten als mildernden Umstand, dass der Angeklagte den IS bereits vor einem Jahrzehnt freiwillig verlassen habe. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann sowohl von der Verteidigung als auch vom Generalbundesanwalt angefochten werden.

Der Fall reiht sich in eine Serie von Verurteilungen in Deutschland wegen IS-Mitgliedschaft ein, wobei keine offizielle Statistik über solche Verfahren existiert. Frühere Urteile fielen unterschiedlich aus, mit Haftstrafen zwischen 4,5 und 8,5 Jahren für vergleichbare Taten. Dem Verurteilten drohen nun weitere juristische Schritte, sollte eine der Seiten Berufung einlegen.

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