02 February 2026, 16:13

Ex-Guantánamo-Häftling darf nach jahrzehntelangem Rechtsstreit nach Deutschland zurückkehren

Eine Gruppe von Menschen steht auf dem Boden, einige halten Taschen, während eine Frau ein Schild hält, auf dem steht: "Der einzige Ort, an dem ein Muslimverbot benötigt wird, ist Guantanamo", vor einem Metallzaun, Gras, einem Schild, Pfosten, einem Gebäude mit Fenstern und Bäumen.

Gericht hebt Einreiseverbot für ehemaligen Guantanamo-Häftling nach Deutschland auf - Ex-Guantánamo-Häftling darf nach jahrzehntelangem Rechtsstreit nach Deutschland zurückkehren

Ein ehemaliger Häftling des US-Gefangenenlagers Guantánamo Bay, der ursprünglich aus Mauretanien stammt, darf nach einem langjährigen Rechtsstreit nun nach Deutschland zurückkehren. Der Mann, der später die niederländische Staatsbürgerschaft erhielt, war mehr als zwei Jahrzehnte lang mit einem Einreiseverbot belegt worden. Aktuelle Gerichtsurteile haben den Weg für seine Rückkehr geebnet, indem sie frühere Verbote aufhoben.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Betroffene war erstmals in den späten 1980er-Jahren nach Deutschland gekommen und besaß bis 1999 eine Aufenthaltserlaubnis. In den frühen 1990er-Jahren reiste er nach Afghanistan und schloss sich der Terrororganisation al-Qaida an. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde er im August 2002 in Guantánamo Bay inhaftiert und erst 2016 wieder freigelassen.

Im Jahr 2000 hatte ein deutsches Gericht den Mann wegen Sozialbetrugs verurteilt und eine Bewährungsstrafe verhängt. Dies führte zu seiner Abschiebung aus Deutschland. Nach seiner Entlassung aus Guantánamo beantragte er eine Verkürzung seines Einreiseverbots, doch die Stadt Duisburg lehnte seinen Antrag 2020 ab. Die Behörden begründeten dies mit weiterhin bestehenden Verbindungen zu al-Qaida und einer anhaltenden Terrorgefahr.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied jedoch im November 2023 zu seinen Gunsten. Es erklärte die rückwirkende Verlängerung des Einreiseverbots aus terroristischen Gründen für unzulässig und ordnete die Aufhebung des Verbots an. Die Stadt Duisburg legte Berufung ein, doch das Oberverwaltungsgericht Münster wies diese 2024 zurück. Das Gericht bestätigte, dass das Verbot aufgrund seiner niederländischen – und damit EU-weiten – Staatsbürgerschaft abgelaufen sei.

Seit 2016 haben deutsche Gerichte die von dem Mann ausgehende Sicherheitsgefährdung schrittweise herabgestuft. Die jüngsten Urteile markieren den endgültigen juristischen Schritt, der ihm die Rückkehr nach Deutschland ermöglicht.

Sein ursprünglich 2000 verhängtes Einreiseverbot gilt aufgrund seiner EU-Staatsbürgerschaft nicht mehr. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts confirms that he is now legally allowed to return to Germany. His case reflects a change in the judicial assessment of his former ties to extremist groups.