12 January 2026, 17:20

Evangelische Kirche zahlt 15.000 Euro an Missbrauchsopfer – neue Regeln seit 2026

Ein altes Dokument mit einer Zeichnung der St. Erasmus-Kirche umgeben von Bäumen und Himmel, unterzeichnet von der deutschen Regierung.

Regionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche zahlt 15.000 Euro an Missbrauchsopfer – neue Regeln seit 2026

Überlebende sexualisierter Gewalt innerhalb der Evangelischen Kirche und ihrer Wohlfahrtsorganisation Diakonie können nun formelle Anerkennung und finanzielle Unterstützung beantragen. Ein neues, standardisiertes Regelwerk, das Anfang 2026 eingeführt wurde, sieht Zahlungen und die Überprüfung alter Fälle vor. Der Schritt folgt jahrelangen Forderungen nach Aufarbeitung und orientiert sich an Richtlinien, die in mehreren Regionen übernommen wurden.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte die Anerkennungskriterien bereits im März 2025 beschlossen. Bis Dezember 2025 hatten regionale Gremien – darunter die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen – sie offiziell verabschiedet. Die Regeln traten am 1. Januar 2026 in Kraft, zunächst in sieben von zehn regionalen Kirchenbünden, die übrigen drei folgten bis Mitte 2026.

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Nach dem neuen System haben Betroffene von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Anspruch auf eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro. Zusätzlich können im Einzelfall weitere Leistungen gewährt werden, sofern die Umstände dies rechtfertigen. Das Verfahren stützt sich auf die Plausibilität der Schilderungen der Überlebenden und nicht auf strenge juristische Beweise. Das Regelwerk umfasst sowohl historische als auch aktuelle Fälle. Wer bereits Anerkennungzahlungen erhalten hat, kann nun eine Überprüfung zur möglichen Anpassung beantragen. Kirche und Diakonie betonen, dass es sich dabei nicht um vollständige Wiedergutmachung handelt, sondern um einen Schritt zur Anerkennung des erlittenen Leids.

Die Richtlinien gelten nun flächendeckend in allen regionalen evangelischen Kirchen Nordrhein-Westfalens und bei der Diakonie sowie in weiteren beteiligten Gebieten. Betroffene können Anträge sofort einreichen; die Entscheidungen basieren auf ihren persönlichen Zeugnissen. Das Programm markiert einen Wandel hin zu mehr Transparenz und Verantwortungsübernahme für institutionelle Versäumnisse.