EU-Reform des Emissionshandels: Chemiebranche atmet auf – doch der Kompromiss bleibt fragil
Tobias ZimmermannEU-Reform des Emissionshandels: Chemiebranche atmet auf – doch der Kompromiss bleibt fragil
Die Europäische Union steht vor einer Reform ihres Emissionshandelsystems (EU-ETS) mit weitreichenden Änderungen. Am Mittwoch wird die Europäische Kommission ihre ersten Vorschläge für die Überarbeitung vorlegen. Zu den Anpassungen gehört die dauerhafte Abschaffung der Streichung von Zertifikaten im Marktstabilitätsreserve (MSR), die als Teil des umfassenden Plans bestätigt wurde.
Die chemische Industrie steht im Mittelpunkt der Diskussionen. Die aktuellen Benchmarks für den Sektor basieren auf der Leistung der 10 % saubersten Anlagen in Europa. Branchenführer und Politiker haben jedoch für einen vorsichtigeren Ansatz bei den Überarbeitungen plädiert und argumentiert, dass zu strenge Vorschriften die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnten – insbesondere vor dem Hintergrund des für 2026 geplanten Starts des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und der schrittweisen Abschaffung kostenloser Zuteilungen.
Evonik-Chef Christian Kullmann hat sich deutlich für eine Reform ausgesprochen. Er forderte zuvor entweder eine grundlegende Neugestaltung oder die Abschaffung des ETS und verwies auf die negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft. Gemeinsam mit dem EU-Abgeordneten Peter Liese verfasste Kullmann einen Gastbeitrag im Handelsblatt, in dem er pragmatische Lösungen und ausgewogene Kompromisse bei den anstehenden Änderungen anmahnte.
Die jüngste Haltung der Kommission spiegelt einige dieser Bedenken wider. Zwar sind die genauen numerischen Anpassungen noch unklar, doch hat die EU zugestimmt, die Benchmark-Anforderungen für die chemische Industrie zu lockern. Dieser Schritt soll den Übergang erleichtern, während strengere Klimapolitik umgesetzt wird.
Die Reform wird nachhaltige Veränderungen mit sich bringen, wie Emissionen im Rahmen des ETS verwaltet werden. Die chemische Industrie wird angepasste Benchmarks erhalten, und die Streichung von Zertifikaten im MSR entfällt künftig. Diese Maßnahmen erfolgen zu einem Zeitpunkt, an dem die EU ihre Klimaziele mit der Notwendigkeit in Einklang bringen muss, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit vor dem Start des CBAM im Jahr 2026 zu wahren.






