25 June 2026, 12:05

Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren wird deutlich gelockert – Kritik und Zustimmung

Schwarz-Rot lockert Effizienzregeln für die Wirtschaft

Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren wird deutlich gelockert – Kritik und Zustimmung

Der deutsche Ministerrat hat Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Die Änderungen verlängern Fristen und mildern die Anforderungen für Betreiber von Rechenzentren. Wirtschaftsverbände und Umweltschützer haben auf die Reformen mit scharfer Kritik, aber auch mit Zustimmung reagiert.

Das Gesetz zielte ursprünglich auf Rechenzentren ab, da diese durch ihren hohen Stromverbrauch und Abwärme besonders energieintensiv sind. Die Betreiber waren verpflichtet, ihren Energieverbrauch zu senken, Verschwendung zu minimieren und den Strombedarf durch erneuerbare Energien auszugleichen.

Nach den neuen Regelungen haben Rechenzentren nun vier statt zwei Jahre Zeit, um die Effizienzziele zu erreichen. Die Frist für die vollständige Kompensation des Stromverbrauchs durch Ökostrom wurde auf 2030 verschoben. Die Pflicht zur Nutzung von Abwärme entfällt, es sei denn, es existiert ein lokales Fernwärmenetz.

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Die Verpflichtung zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen gilt künftig nur noch für Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden. Das Bundeswirtschaftsministerium begründete die Reformen mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), bezeichnete die Änderungen als „deutliche Entlastung“. Linda Klapdor von Greenpeace kritisierte die Reformen scharf und warnte vor neuen Schlupflöchern für Tech-Konzerne sowie möglichen Mehremissionen. Die Neuregelungen markieren einen Kurswechsel in der deutschen Energieeffizienzpolitik für Branchen mit hohem Strombedarf.

Quelle