Combat 18: Verfahren gegen mutmaßliche Neonazi-Führer vorläufig eingestellt
Jana HerrmannProzess gegen rechtsextremistische Gruppe Combat 18 in Dortmund vorerst ausgesetzt - Combat 18: Verfahren gegen mutmaßliche Neonazi-Führer vorläufig eingestellt
Ein deutsches Gericht hat das Verfahren gegen vier mutmaßliche Anführer der verbotenen rechtsextremen Gruppe Combat 18 Deutschland vorläufig ausgesetzt. Das Landgericht Dortmund knüpfte die endgültige Einstellung des Verfahrens an die Bedingung, dass die Angeklagten bis Mitte August finanzielle Auflagen erfüllen. Im Mittelpunkt des Falls stehen Vorwürfe, die Gruppenstrukturen mindestens bis zum Frühjahr 2022 aufrechterhalten zu haben.
Die vier Männer gehörten zu 17 mutmaßlichen Mitgliedern, die im April 2022 bei einer bundesweiten Razzia gegen neonazistische Netzwerke festgenommen worden waren. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, Combat 18 Deutschland trotz des Verbots durch das Bundesinnenministerium im Jahr 2020 weitergeführt zu haben. Damals war die Gruppe wegen ihrer Gegnerschaft zur verfassungsmäßigen Ordnung und der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts verboten worden.
Laut Anklage soll einer der Angeklagten die Führung übernommen und mindestens 14 geheime Treffen organisiert haben, darunter Aufnahmerituale, bei denen neue Mitglieder über ihre Haltung zum Nationalsozialismus befragt wurden. Zwei weitere Beschuldigte werden beschuldigt, diese Rituale geplant und koordiniert zu haben, während ein Vierter rechtsextreme Rockkonzerte veranstaltet und Merchandise-Artikel mit Symbolen der Gruppe verkauft haben soll.
Das Gericht setzte den Prozess aufgrund der langen Verfahrensdauer und der Wahrscheinlichkeit aus, dass eher Geldstrafen als härtere Urteile verhängt werden. Jeder der Angeklagten muss nun bis Mitte August 500 Euro an eine Kinderhilfsorganisation zahlen, um eine weitere Verfolgung abzuwenden.
Erfolgen die Zahlungen fristgerecht, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Die Entscheidung folgt auf eine zweijährige Ermittlung zu den Aktivitäten der Gruppe nach ihrem offiziellen Verbot. Combat 18 Deutschland bleibt nach deutschem Recht wegen seiner extremistischen Verbindungen verboten.
