Bürgergeld-Empfänger droht Räumungskrise durch explodierende Mietschulden bis 2025
Tobias ZimmermannBürgergeld-Empfänger droht Räumungskrise durch explodierende Mietschulden bis 2025
Haushalte, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, sind zunehmend von Zwangsräumungen wegen Mietschulden bedroht. Wenn die Rückstände wachsen, können Vermieter Mietverträge fristlos kündigen – selbst ohne Verschulden der Mieter – und Familien so in die Obdachlosigkeit treiben. Jobcenter können diese Schulden übernehmen, allerdings nur unter strengen Auflagen.
Bis Juni 2025 hatten sich die Schulden im Zusammenhang mit Bürgergeld auf 3,25 Milliarden Euro summiert – mehr als das Doppelte des Standes von 2015. Ein Hauptgrund ist der starke Anstieg von Rückforderungsbescheiden für zu Unrecht gezahlte Leistungen, wobei die tatsächliche Rückholquote mit nur 0,96 Prozent extrem niedrig bleibt.
Jobcenter sind zwar gesetzlich verpflichtet, bei drohender Obdachlosigkeit wegen Mietrückständen einzugreifen, doch ihr Spielraum ist begrenzt. Nach § 22 SGB II hängt die Unterstützung davon ab, ob die Wohnkosten als angemessen und die Unterkunft als geeignet eingestuft werden. Dennoch haben Gerichte in Einzelfällen selbst dann Darlehen für Mietschulden bewilligt, wenn die Mieten über den üblichen Grenzen lagen – vorausgesetzt, ein Umzug ist kurzfristig nicht möglich.
Ohne Hilfe können ausstehende Mietzahlungen schnell zu fristlosen Kündigungen führen. Sobald ein Haushalt von Wohnungsverlust bedroht ist, müssen Jobcenter handeln, um Obdachlosigkeit zu verhindern – Ausnahmen bleiben jedoch selten.
Die finanzielle Belastung für Bürgergeld-Empfänger hat sich verschärft, Mietschulden sind mittlerweile eine der Hauptursachen für Wohnungsinstabilität. Zwar können Jobcenter im Notfall eingreifen, doch die strengen Regelungen und die geringe Rückführungsquote lassen viele Mieter dem Räumungsrisiko schutzlos ausgeliefert. Das System setzt auf letzte Rettungsversuche – die zugrundeliegende Schuldenkrise bleibt damit aber ungelöst.
