09 June 2026, 04:07

Bundeswehr-Soldat wegen antisemitischer Äußerung zu 6.000 Euro Strafe verurteilt

38-jähriger Soldat wegen Volksverhetzung verurteilt

Bundeswehr-Soldat wegen antisemitischer Äußerung zu 6.000 Euro Strafe verurteilt

Ein deutsches Gericht hat einen Zugführer der Bundeswehr wegen Volksverhetzung verurteilt, nachdem er während eines NATO-Einsatzes eine antisemitische Äußerung getätigt hatte. Der Fall geht auf eine Reihe rechtsextremer Vorfälle mit Soldaten des Panzergrenadierausbildungsbataillons 92 im Jahr 2021 zurück. Das Urteil folgt einer umfassenderen Untersuchung zu extremistischem Verhalten innerhalb der Einheit.

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Im Juni 2021 waren Angehörige des Bataillons in Litauen stationiert, als Berichte über rechtsextremes und antisemitisches Verhalten bekannt wurden. Den Soldaten wurde vorgeworfen, ein Geburtstagslied für Adolf Hitler gesungen, diskriminierende Bemerkungen gemacht und ein feindseliges Umfeld geschaffen zu haben. Die Vorwürfe veranlassten die Bundeswehr, den gesamten Zug nach Deutschland zurückzubeordern.

Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein 38-jähriger Feldwebel aus Munster, der schuldig gesprochen wurde, vor 40 bis 45 Soldaten eine antisemitische Aussage getroffen zu haben. Der Angeklagte räumte die Bemerkung ein, behauptete jedoch, sich sofort korrigiert zu haben – eine Aussage, die von Zeugen nicht bestätigt wurde. Richter Tore Larsen wies die Argumente zurück, es habe sich um freie Meinungsäußerung oder schwarzen Humor gehandelt, und urteilte, es liege eindeutig Volksverhetzung vor.

Das Gericht verhängte gegen den Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro und verpflichtete ihn zur Übernahme der Prozesskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass eine Berufung möglich bleibt. Die ursprünglichen Ermittlungen betrafen zwei Hauptfeldwebel und vier weitere Soldaten; zu zusätzlichen Vorwürfen wurden separate Verfahren eingeleitet. Laut der Staatsanwaltschaft Lüchow-Dannenberg laufen derzeit jedoch keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen gegen Zivilpersonen.

Der Fall hat seit Bekanntwerden der Vorwürfe nachhaltige Auswirkungen auf die Karriere und das Privatleben des Verurteilten. Die Bundeswehr äußerte sich unterdessen nicht zum Stand der internen Untersuchungen.

Die Verurteilung unterstreicht die anhaltenden Bedenken hinsichtlich extremistischen Verhaltens in Teilen der deutschen Streitkräfte. Die Rückholung des Zuges aus Litauen stellte eine seltene öffentliche Reaktion auf solche Vorfälle dar. Vorerst bleibt das Urteil eine juristische Konsequenz, während die weiteren Folgen für die Bundeswehr weiterhin kritisch beobachtet werden.

Quelle