14 March 2026, 08:09

BSG-Urteil revolutioniert Abrechnung von Rezepturarzneimitteln für Apotheken

Ein Plakat mit Text und Logo, auf dem "Verringerung der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente unter der Biden-Harris-Regierung" steht.

BSG-Urteil revolutioniert Abrechnung von Rezepturarzneimitteln für Apotheken

Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) klärt, wie Apotheken abrechnungstechnisch mit Rezepturarzneimitteln umgehen müssen. Seit dem 31. Dezember 2023 haben sich die Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Apotheken über die Erstattung von Rezeptkosten verschärft. Das Gericht bestätigt, dass die Abrechnung auf Basis der kleinsten notwendigen Packungsgröße erfolgen muss – unabhängig davon, wie viel tatsächlich verwendet wird.

Das Urteil führt zudem strengere Lagerbestimmungen ein, die Apotheken zwingen, ihre Einkaufs- und Lagerpraktiken anzupassen.

In der Ende 2023 ergangenen Entscheidung stellt das BSG klar: Apotheken müssen bei der Herstellung von Rezepturen die kleinste standardisierte Packungsgröße in Rechnung stellen – selbst wenn nur ein Bruchteil davon genutzt wird. Dies gilt sowohl für Wirkstoffe als auch für Hilfsstoffe, nicht nur für Fertigarzneimittel. Das Gericht wies die Argumentation zurück, dass Krankenkassen Teilmengen in Rechnung stellen oder die Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch prüfen dürfen.

Der Apotheker Jan Harbecke erläuterte, dass die für die Preisfestsetzung herangezogene Packungsgröße den Abrechnungsprozess nicht beeinflusst. Stattdessen basiert das System auf einem abstrakten Preismodell, das an die gelisteten Packungsgrößen geknüpft ist und so die Berechnungen vereinfacht. Krankenkassen können dies nicht mit Verweis auf Wirtschaftlichkeitsvorgaben der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) anfechten.

Das Urteil entlastet Apotheken zudem von bestimmten Pflichten. Sie müssen keine kleineren Packungen zusammenstellen oder Reimporte für Rezepturen beschaffen. Zudem dürfen sie von einzelnen Krankenkassen nicht unter Druck gesetzt werden, ihre Abrechnungsentscheidungen zu rechtfertigen.

Seit dem Beschluss sind Apotheken gezwungen, ihr Lagermanagement grundlegend umzustellen. Viele setzen nun auf Just-in-Time-Bestellungen statt auf Großbestände, um Lagerkosten zu senken. Zwar reduziert dies Verschwendung, erhöht jedoch den Koordinationsaufwand mit Großhändlern und macht die Lieferketten komplexer.

Die Entscheidung des BSG schafft klare Vorgaben für die Abrechnung von Rezepturen und beendet die Unsicherheit bei der packungsbasierten Preisgestaltung. Apotheken müssen nun strengere Dokumentations- und Lagerkontrollen einhalten und sich von großen Vorräten verabschieden. Das Urteil sorgt für einheitliche Abrechnungsstandards, stellt die Lieferketten jedoch vor höhere Effizienzanforderungen.

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