27 March 2026, 16:08

Bielefelder Paar entgeht Betrug mit gefälschter ETA-Reiseerlaubnis nur knapp

Computerbildschirm mit der Anzeige "Diese verdeckte Website wurde beschlagnahmt" und dem Logo der niederländischen Polizei - ein blaues Schild mit einem weißen Stern - auf einem weißen Rand mit schwarzem Text.

Bielefelder Paar entgeht Betrug mit gefälschter ETA-Reiseerlaubnis nur knapp

Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website, die britische Reiseerlaubnisse anbot. Die Betrüger hatten es auf Antragsteller für die Electronic Travel Authorisation (ETA) abgesehen – eine seit 2025 verpflichtende Einreisevoraussetzung. Bisher wurden in Deutschland noch keine Betrugsfälle dieser Art offiziell gemeldet.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Paar gab seine persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen auf einer Seite ein, die vorgab, ETA-Anträge zu bearbeiten. Misstrauisch wurden die beiden, als die Gesamtkosten auf rund 240 Euro stiegen – deutlich mehr als die offizielle Gebühr von 18,50 Euro pro Person. Als ihnen klar wurde, dass etwas nicht stimmte, brachen sie die Zahlung ab, bevor diese abgeschlossen war.

Die Verbraucherzentrale Deutschland warnt Reisende davor, ausschließlich das offizielle britische Regierungsportal unter www.gov.uk/eta zu nutzen. Die Behörden betonen, dass ETA-Anträge ausschließlich über die britischen Kanäle eingereicht werden dürfen. Dritte Anbieter sind nicht zur Entgegennahme von Antragen autorisiert.

Der Vorfall zeigt die Gefahren inoffizieller Websites auf, die Visa- oder Reiseerlaubnis-Dienstleistungen anbieten. Zwar sind in Deutschland bisher keine Betrugsfälle offiziell registriert worden, doch Reisende werden dringend aufgefordert, Websites vor der Eingabe von Zahlungsdaten genau zu prüfen. Die korrekte ETA-Gebühr beträgt 18,50 Euro – und nur die Plattform der britischen Regierung bearbeitet die Anträge.

Quelle