Annette Kurschus tritt nach Vorwürfen zu sexualisierter Gewalt zurück
Tobias ZimmermannAnnette Kurschus tritt nach Vorwürfen zu sexualisierter Gewalt zurück
Annette Kurschus ist von ihren Ämtern als Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und als Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen zurückgetreten. Ihr Rücktritt erfolgt nach Medienberichten, die sie mit früheren Vorwürfen sexueller Fehlverhalten innerhalb der Kirche in Verbindung bringen. Die Evangelische Kirchengemeinde Solingen verfügt bereits seit Langem über Maßnahmen, um solche Vorfälle zu adressieren.
Der Rücktritt erfolgte, nachdem Berichte behaupteten, Kurschus – damals Gemeindepfarrerin in Siegen – habe in den späten 1990er-Jahren von schweren Vorwürfen gegen einen Kirchenmitarbeiter gewusst. Thomas Förster, stellvertretender Superintendent des Kirchenkreises Solingen und Synodalassessor, bezeichnete ihre Entscheidung als respektvoll. Er betonte, dass sie damit das Vertrauen der von sexualisierter Gewalt Betroffenen sowie der Öffentlichkeit in den Vordergrund stelle.
Die Evangelische Kirchengemeinde Solingen verfügt seit 2018 über ein „Schutzkonzept gegen Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung und sexualisierte Gewalt“. Dieses umfasst verpflichtende Schulungen für alle Haupt- und Ehrenamtlichen sowie Gremien. Die Richtlinie legt zudem klare Schritte für den Umgang mit Meldungen fest, etwa die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht auf Straftaten.
Betroffenen steht Unterstützung zur Verfügung. Innerhalb der Kirche können vertrauenswürdige Ansprechpartner direkt kontaktiert werden, und auch die unabhängige Organisation FABS bietet in Solingen Hilfe an. Details zum Schutzkonzept und zu den Unterstützungsangeboten sind auf der Website der Klingenkirche aufgelistet.
Kurschus’ Rücktritt unterstreicht die anhaltenden Bedenken hinsichtlich der Rechenschaftspflicht in der Kirche. Das Solinger Schutzkonzept bleibt bestehen und bietet weiterhin Schulungen, Meldewege und Unterstützung für Betroffene. Hilfesuchende können sich weiterhin an kirchliche und unabhängige Einrichtungen wenden.






